Strukturbeiträge

Ein Strukturbeitrag ist ein Förderbeitrag an eine kulturelle Institution oder ein Festival, deren (Jahres-) Programm sich aus verschiedenen Gastspielen und/oder Eigen- & Koproduktionen zusammensetzt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf RKK-Beiträge.

Änderungen vorbehalten.

Förderkriterien

  • Allgemeine Förderkriterien

    RKK-Mitgliedschaft
    Es werden nur Kulturinstitutionen und Festivals im Perimeter der RKK-Mitgliedsgemeinden unterstützt! Diese müssen einen klaren Fokus auf die darstellenden Künste haben (Musik, Theater, Tanz, Literatur, bildende Kunst, Film).

    Regionale Ausstrahlung Eine klare regionale Ausstrahlung ist das wichtigste Förderkriterium für Strukturbeiträge. Die RKK versteht darunter:

    • Öffentliche Wirkung und Resonanz in der Region
    • Förderung einer regionalen Identität
    • Ausgewogene Berücksichtigung von Angeboten in Zentren und kleineren Gemeinden
    • Sinnvolle Ergänzungen zum lokalen Kulturangebot
    • Vernetzungspotential
    • Beitrag zur Förderung der kulturellen Vielfalt in der Region

    Einbezug der regionalen Kulturszene
    Die Institution ist gut vernetzt mit der regionalen Kulturszene und bietet ihr eine Plattform.

    Professionalität
    Die Institution wird professionell geführt und führt eine kaufmännische Buchhaltung. Die kulturellen Inhalte haben einen hohen Anspruch an Professionalität.

    Qualität
    Aktualität und Kontinuität, Originalität, Authentizität, Resonanz, Innovation

    Subsidiarität
    Vor- und Eigenleistungen durch Gesuchstellende werden erbracht, Dritte beteiligen sich angemessen an der Finanzierung (Standortgemeinde, Stiftungen, Sponsoren, Crowdfunding etc.).

  • Von der Förderung ausgenommen

    Neue Institutionen / Festivals
    Es werden nur Institutionen / Festivals unterstützt, welche bereits während mehreren Jahren eine hohe Qualität, Kontinuität & Professionalität gezeigt haben. Andernfalls ist zuerst ein Gesuch für Unterstützung via Projektbeiträge einzureichen.

    Festivals mit kommunaler Ausstrahlung
    Lokale Institutionen / Festivals, welche vorwiegend Publikum aus der eigenen Gemeinde anziehen, sind bei der Standortgemeinde einzureichen.

    Festivals ausserhalb der RKK-Region
    Festivals/Institutionen, welche nicht im Perimeter der RKK situiert sind, sind von der Förderung ausgeschlossen.

    Ensembles
    Die RKK führt explizit keine Ensembleförderung im Rahmen von Strukturbeiträgen. Unterstützungsbeiträge an Ensembles (wie z.B. Musik- oder Theatergruppen) sind immer an konkrete Projekte gebunden und werden im Rahmen der Projektförderung abgewickelt.

Gesuchsseingabe

Die Gesuche (inkl. vorgegebenem Deckblatt) sind als ein einziges PDF Dokument an [email protected] einzureichen.

Wichtig:

  • Das Deckblatt ist online auszufüllen und als erste Seite dem Gesuch beizufügen. Es finden sich darauf auch sämtliche Angaben zu den zusätzlich einzureichenden Unterlagen.
  • Die Gesuchsdossiers sind knapp und präzise zu halten und zusätzliche Unterlagen als Anhang beizufügen. Bitte nur EIN PDF-Dokument einreichen!
  • Speicherintensive Anhänge(z.B. Musik, Bilder, etc) sind in den Gesuchsunterlagen auf einen externen Server (z.B. Dropbox, o.ä) zu verlinken.
  • Unvollständige Gesuche werden abgelehnt.
  • Sie erhalten in jedem Fall innert 14 Tagen eine Eingangsbestätigung. Sollte diese ausbleiben, bitten wir Sie um telefonische Kontaktaufnahme.

Gesuche, welche nach dem 31. Oktober bei der RKK eingehen, werden abgelehnt.

Über den Entscheid informiert die RKK die Gesuchstellenden jeweils im Dezember. Wird ein Beitrag zugesprochen, ist die Unterstützung durch die RKK in den Informationsmitteln und Publikationen des Gesuchstellers mit RKK-Logo zu erwähnen.

Zugesprochene Beiträge werden jeweils automatisch im März ausbezahlt. Eine zusätzliche Abrufung des Beitrages ist nicht nötig.

Downloads

Termine

  • Nächste Vergabesitzung Strukturbeiträge (2023)

    12. Dezember 2022
  • Eingabeschluss Strukturbeiträge 2023

    31. Oktober 2022