Projektbeiträge

Ein Projektbeitrag ist ein Förderbeitrag an ein einmaliges kulturelles Projekt (Veranstaltung, Produktion oder Vermittlungsprojekt) innerhalb der Sparten Musik, Theater, Tanz, Literatur und bildende Kunst.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf RKK-Beiträge.

Änderungen vorbehalten.

Förderkriterien

  • Allgemeine Förderkriterien

    Berücksichtigung der aktuellen Lage

    Bitte beachten: Bei neu eintreffenden Gesuchen erwartet die RKK, dass die jeweiligen Vorgaben und Schutzkonzepte der Behörden in der Projektplanung berücksichtigt werden. Bei der Gesuchsprüfung wird die Wahrscheinlichkeit der Durchführung des Projekts aufgrund der geltenden Covid-19-Massnahmen berücksichtigt.

    Projektgesuche, welche die Anwendung der Covid-Massnahmen nicht berücksichtigen und keine entsprechenden Szenarien vorsehen, werden zurückgewiesen.

    Kommt es vor der Prüfung durch die RKK-Fachkommission zu einer Absage des Projektes, kann kein Unterstützungsbeitrag gesprochen werden.

     

     

    RKK-Mitgliedschaft
    Es werden nur Institutionen und Kulturschaffende aus den RKK-Mitgliedsgemeinden unterstützt. Ausschlaggebend hierbei sind:

    • Bei Veranstaltungsbeiträgen der Aufführungsort
    • Bei Produktionsbeiträgen der Wohnsitz der Hauptbeteiligten. Sind die Hauptbeteiligten nicht klar definiert, ist der Hauptwirkungsort der Produktion entscheidend (z.B. Atelierdomizil, Proberaum, regelmässig wiederkehrender Aufführungsort). In Ausnahmefällen kann auch ein besonderer, enger Bezug zu einer RKK-Gemeinde der Grund sein, dass ein Gesuch geprüft wird.
    • Produktionen, die lediglich durch früheren Wohnsitz, Ausbildung, Arbeits- und Heimatort der Beteiligten mit der Region verbunden sind, werden als Veranstaltungen behandelt

    Regionale Ausstrahlung
    Es werden nur Projekte mit regionaler Ausstrahlung unterstützt. Projekte mit kommunaler Ausstrahlung (bspw. lokale Vereine, welche vorwiegend in der eigenen Gemeinde aktiv sind) sind bei der Standortgemeinde einzureichen, überregionale Projekte beim Kanton. Ausschlaggebend für eine regionale Ausstrahlung sind:

    • Öffentliche Wirkung und Resonanz in der Region
    • Förderung einer regionalen Identität
    • Ausgewogene Berücksichtigung von Angeboten in Zentren und kleineren Gemeinden
    • Vernetzungspotential
    • Beitrag zur Förderung der kulturellen Vielfalt in der Region

     

    Professionalität
    Das Projekt verfolgt einen professionellen Anspruch. Die Beteiligten sind (mind. teilweise) professionell ausgebildet. Den beteiligten Künstler*innen werden Honorare und Gagen gemäss den Richtwerten der entsprechenden Berufsverbände ausgezahlt.

     

    Qualität
    Aktualität und Kontinuität, Originalität, Authentizität, Resonanz, Innovation sowie Diversität

     

    Realistische Budgetierung
    Die eingereichten Budgets und Finanzierungspläne sollen realistisch sein und die tatsächlichen Verhältnisse möglichst genau abbilden. Die RKK spricht keine Defizitgarantien.

     

    Subsidiarität
    Vor- und Eigenleistungen durch Gesuchstellende werden erbracht, Dritte beteiligen sich angemessen an der Finanzierung (Standortgemeinde, Stiftungen, Sponsoren, Crowdfunding etc.).

  • Von der Förderung ausgenommen
    • Projekte, die bereits über die Strukturbeiträge mitfinanziert werden (bspw. Veranstaltungen, welche im Rahmen des (Jahres-)Programmes einer durch einen Strukturbeitrag geförderten Institution / Festivals gezeigt werden)
    • Rechercheprojekte
    • Werkbeiträge ohne Bezug auf ein konkretes Vorhaben
    • Auswärtsaktivitäten (Tourneen) lokaler Kulturschaffender. Bitte wenden Sie sich dafür an den Kanton Luzern
    • Veranstaltungen ohne Eintritt oder lediglich mit einer Kollekte
    • Geschlossene Veranstaltungen
    • einseitig kommerziell ausgerichtete Aktivitäten sowie Event-Veranstaltungen in kommerziellen Lokalitäten (wie z.B. Clubs oder Bars)
    • Ausbildungen, Arbeiten im Rahmen von Ausbildungen, Schultheater und -Projekte, pädagogische Projekte und Kurse mit kommerziellem Hintergrund
    • Projekte und Institutionen, welche primär der Tourismus- und Wirtschaftsförderung dienen
    • Benefizveranstaltungen, politische Veranstaltungen, Kongresse, Symposien, Workshops, usw.
    • Infrastruktur wie Technik, Mobiliar, Internetauftritte etc.
    • Museen
  • Architektur

    Architekturprojekte und entsprechende Veranstaltungen gehören nicht zum primären Förderauftrag der RKK. Ausserordentliche Projekte mit besonders engem Bezug zu einer RKK-Gemeinde können in Ausnahmefällen geprüft werden.

  • Bildende Kunst

    Produktionsbeiträge an Ausstellungen in der Region.
    Voraussetzungen:

    • Künstler*in ist im Perimeter der RKK wohnhaft
    • Inhalte werden speziell für Ausstellungsort in der RKK-Region produziert

    Ausstellungsbeiträge an Ausstellungen in der Region
    Voraussetzungen:

    • Institution ist im Perimeter der RKK situiert
    • Ausstellungen in kommerziellen Lokalitäten (wie Restaurants und Cafés) und privaten Galerien werden nicht unterstützt

    Druckkostenbeiträge
    Werden vergeben an:

    • Werkausgaben von Kunstschaffenden aus der Region
    • Kunstkataloge, die eine Ausstellung einer Künstler*in aus der Region begleiten
    • Kunstgeschichtliche Publikationen, deren Autor*in oder/und Thema einen starken Bezug zur Region haben
    • Publikationen im Selbstverlag und/oder auf eigene Kosten, werden nur dann unterstützt, wenn eine angemessene Verbreitung der Publikation belegt werden kann.

    Ankäufe von Kunstwerken
    Werden nicht getätigt.

  • Film

    Die Filmförderung ist in erster Linie Sache des Kantons und des Bundes. Die RKK unterstützt:

    • Projekte in der Phase der Realisation/Postproduktion, welche sich inhaltlich mit einem kulturellen Thema im engeren Sinne (künstlerische Ausdrucksformen) mit klarer regionaler Ausstrahlung befassen (z.B. Dokumentarfilm über die Luzerner Musikszene)
    • Filmfestivals mit regionalem Bezug
    • An Konzeptionierungen werden keine Beiträge gesprochen.
  • Literatur

    Druckkostenbeiträge
    Werden vergeben an:

    • Publikationen von Autor*innen aus der Region oder/und mit engem thematischem Bezug zur Region
    • Biografien von wichtigen kulturellen Persönlichkeiten aus der Region

    Nicht unterstützt werden:

    • Publikationen im Selbstverlag und/oder auf eigene Kosten
    • Wissenschaftliches Arbeiten und entsprechende Publikationen
    • Neuauflagen bestehender Publikationen
    • Sachbücher, es sei denn, sie befassen sich inhaltlich mit einem kulturellen Thema im engeren Sinn (künstlerische Ausdrucksformen) mit klarer regionaler Ausstrahlung

    Veranstaltungsbeiträge:
    Werden vergeben an:

    • Literaturveranstaltungen (z.B. Lesungen) mit regionaler Beteiligung/Ausstrahlung im Perimeter der RKK
  • Musik

    Album-Produktionsbeiträge
    Werden vergeben an:

    • Produktionen von Einzelkünstlern und Formationen aus der Region.

    Werden nicht vergeben an:

    • Kostenlos veröffentlichte Songs (z.B. Gratisdownloads)
    • Demos
    • Ausbildungen, Arbeiten im Rahmen von Ausbildungen, Schultheater und -Projekte, pädagogische Projekte und Kurse mit kommerziellem Hintergrund

    Veranstaltungsbeiträge
    Werden vergeben an:

    • Konzerte von Ensembles, Bands, Musikgruppen, Orchestern, Chören im Perimeter der RKK
    • Musicals, sofern es sich um Eigenproduktionen regionaler Produzent*innen handelt und ein hoher künstlerischer Anspruch verfolgt wird.

    Werden nicht vergeben an:

    • Es können keine zusätzlichen Beiträge für Release-Veranstaltungen unterstützter Albumproduktionen beantragt werden. Kosten für Release-Veranstaltungen können im Gesuch für die Albumproduktion budgetiert werden.

    Kompositionsbeiträge
    Werden vergeben an:

    • Werke von Komponist*innen aus der Region

    Voraussetzung:

    • Aufführung in der Region oder Albumproduktion
  • Theater / Tanz

    Produktionsbeiträge an Theater- und Tanzproduktionen
    Werden vergeben an:

    • Stücke mit professionell ausgebildeten Beteiligten
    • Stücke mit Laiendarstellern, die von erfahrenen Profis (Regie) geleitet werden
    • In beiden Fällen muss das Gesuch ein Regiekonzept enthalten

    Von der Förderung ausgeschlossen sind Kindertheater, bei welchen nur Darsteller*innen im Kindesalter auftreten

  • Weitere / Spartenübergreifende Projekte

    Spartenübergreifende Projekte
    Bei spartenübergreifenden Projekten gelten die Förderkriterien der betroffenen Sparten sinngemäss.

Gesuchsseingabe

  • Nur online

    Die Eingabe der Gesuche erfolgt via Onlineformular.

    Es werden keine Gesuche oder Korrespondenzen per Post entgegen genommen.

  • Fristen und Termine
    • Es finden jährlich 5 RKK-Vergabesitzungen statt.
    • Gesuche sind spätestens 6 Wochen vor dem öffentlichen Projektstart einzureichen. Zu spät eingereichte Gesuche werden abgelehnt.
    • Gesuche, welche weniger als 6 Wochen vor einem Sitzungstermin eingehen, werden in der Regel erst in der Folgesitzung behandelt.

    Anstehende Eingabefristen und Sitzungstermine

    Gesuch einzugeben bis: Sitzungstermin
    19. Oktober 2022 30. November 2022
    Voraussichtlich bis Ende Jahr
    Wird im Dezember bekannt gegeben
    Voraussichtlich Anfangs Februar
    Wird im Dezember bekannt gegeben

     

    Sie erhalten innerhalb von 2 Wochen nach der Fachkommissionssitzung Bescheid, wie ihr Gesuch beurteilt wurde.

  • Einzureichende Unterlagen
    Bitte beachten
    • Unvollständige Gesuche werden abgelehnt.
    • Bitte halten Sie das Gesuchsdossier knapp und präzise.
    • Speicherintensive Anhänge (z.B. Musik, Bilder, etc) sind im Dossier oder bei der Onlineeingabe als Link auf einen externen Server (z.B. Dropbox, o.ä) mind. 4 Monate zur Verfügung zu stellen.
    Einzureichende Unterlagen in allen Sparten
    • Begleitschreiben
    • Ausführlicher Projektbeschrieb und Produktionsangaben (wie Format, Auflage, usw.)
    • Angaben zu Kommunikations- und Promotionskonzept
    • Terminplanung
    • Biografien der Projektbeteiligten
    • Bezug zur Standortgemeinde/Region/Kanton (Wohnort/Hauptwirkungsort)
    • Detailliertes Budget inkl. Finanzierungsplan
    • Überblick über vergangene und geplante Projekte oder Kooperationen sowie Medienberichte
    Publikationen (Literatur, Bildende Kunst)
    • Angaben zu Verlag und Vertriebskanälen
    • Inhaltsverzeichnis, Leseproben und Gestaltungsentwurf
    • Druck-Offerte
    Tonträgerproduktionen
    • Hörbeispiele
    • Angaben zur Strategie der Band (Positionierung, Zielpublikum, langfristige Ziele, Kooperationen)
    • Distributionskonzept und falls vorhanden Verträge mit (oder Interessenbekundungen von) Label/Vertrieb
    • Studio-Offerte
    Theater-/ Tanzproduktionen
    • Regiekonzept

     

  • Bei einer Zusage
    • Wird ein Beitrag zugesprochen, ist die Unterstützung durch die RKK in den Informationsmitteln und Publikationen des Gesuchstellers (nach Möglichkeit mit RKK-Logo) zu erwähnen.
    • Bei Publikationen und Tonträgerproduktionen sind 2 Belegexemplare an die Geschäftsstelle einzureichen.
    • Der Beitrag ist innerhalb eines Jahres, bzw. gemäss der im Zusageschreiben gesetzten Frist abzurufen. Sollte dies nicht möglich sein, sind Sie zur Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle verpflichtet. Andernfalls erlischt der Anspruch.

 

 

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Termine

  • Nächste Vergabesitzung Projektbeiträge 2022-5

    30. November 2022

Eingabe

  • Gesuche werden via Webformular eingereicht

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