Portrait

Das Wichtigste in Kürze

Kultur hält sich nicht an Gemeindegrenzen! Kulturschaffende und ihr Publikum finden sich an den verschiedensten Orten innerhalb der Region Luzern. Aus diesem Grund finanzieren die 13 Gemeinden der Regionalkonferenz Kultur RKK ihr Kulturangebot solidarisch. Dieses Paradebeispiel für gemeindeübergreifende Zusammenarbeit stellt schweizweit eine Pionierleistung dar und ist aus dem kulturellen Leben der Region Luzern nicht mehr wegzudenken.

Organisiert ist die RKK auf der Grundlage eines Gemeindevertrages. Die einzelnen Mitgliedsgemeinden zahlen entsprechend ihrer Einwohnerzahl jährlich einen Beitrag in einen Fonds, aus welchem auf Gesuch hin kulturelle Institutionen und Festivals sowie Einzelprojekte unterstützt werden.

Eine Studie des Instituts für Betriebs- und Regionalwirtschaft IBR der Hochschule Luzern bescheinigt der RKK, dass Nutzen und Kosten der regionalen Kultur angemessen auf ihre Mitgliedsgemeinden verteilt sind. So entsprechen die Anteile der Besucherzahlen an den Kulturveranstaltungen weitgehend den finanziellen Beteiligungen der einzelnen Gemeinden. Die Studie kann hier heruntergeladen werden.

 

Neue Kulturförderung für die Region Luzern: regionaler Förderfonds der RKK

Auf der Grundlage des Planungsberichts über die Kulturförderung des Kantons Luzern vom 4. Februar 2014 hat der Kanton per 01.01.2016 einen Systemwechsel in seiner Fördertätigkeit hin zu verstärkter Spitzenförderung vollzogen und sich dabei aus der Einzelförderung auf Gesuch hin zurückgezogen.

Vor diesem Hintergrund will der Kanton regionale Förderfonds im Perimeter der vier regionalen Entwicklungsträger installieren, welche er auch finanziell mitträgt. Deren Ziel ist einerseits, einen Anreiz für die Gemeinden zu schaffen, sich vermehrt in der Kulturförderung zu engagieren. Ferner soll die vom Kanton nicht mehr geleistete Basisförderung kompensiert werden. Im Sinne einer Pilotphase gibt es einen solchen Förderfonds vorerst nur in den Regionen Luzern WEST und LuzernPlus. Ab 2019 soll das Modell auf die verbleibenden Regionen Sursee-Mittelland und Idee Seetal ausgeweitet werden. Im Perimeter von LuzernPlus delegiert der Gemeindeverband die Aufgaben des regionalen Förderfonds an die RKK, welche die dafür notwendigen Strukturen bereits 2008 aufgebaut hat. Dies bedeutet, dass ausschliesslich Kulturschaffende aus den Mitgliedsgemeinden der RKK vom regionalen Förderfonds profitieren können.

Die bisherige Projektförderung der RKK wird durch den regionalen Förderfonds erweitert und ergänzt.
Die Förderung mittels Strukturbeiträgen, welche die RKK seit 2008 betreibt, wird unverändert weitergeführt.

Die Entstehung der RKK: Mitfinanzierung Luzerner Theater und LSO bis 2007, neue Aufgabenteilung aufgrund der Finanzreform ab 2008

Die Regionalkonferenz Kultur entstand 1987 als Zusammenschluss von Gemeinden, die vor allem zur Finanzierung des Luzerner Theaters sowie des Luzerner Sinfonieorchesters beitrugen. Der RKK gehörten damals die Gemeinden Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Ebikon, Emmen, Horw, Hergiswil NW, Kriens, Littau, Luzern, Meggen, Rothenburg und Schwarzenberg an. Mit dabei waren auch die Stadt Luzern sowie der Kanton, welcher bis 2008 die Geschäftsstelle führte. Es handelte sich um einen losen, freiwilligen Zusammenschluss.

Die damaligen RKK-Gemeinden wurden im Jahr 1996 Mitstifter bei der Gründung der Stiftung Luzerner Theater und finanzierten einen Anteil von 5 Prozent des Stiftungskapitals. Dieser Anteil wurde ab 1996 schrittweise erhöht und betrug ab dem Jahr 2001 10 Prozent. Dies entsprach 2008 einem Betrag von rund Fr. 2 Mio.
Parallel zu dieser Entwicklung nahm die RKK schrittweise auch Aktivitäten als Kulturfinanzierungsstelle für Einzelgesuche auf. Es ging darum, die Gesuchsbearbeitung in den verschiedenen Gemeinden besser zu koordinieren.

Die Finanzreform 08 und die darin enthaltene Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden brachte im Bereich der Kulturförderung die vollständige Entlastung der Gemeinden der Regionalkonferenz Kultur von den Beiträgen an das Luzerner Theater und das Luzerner Sinfonieorchester. Kanton und Stadt wurden im Verhältnis 70% zu 30% alleine für die öffentliche Finanzierung dieser grossen Kulturunternehmungen von überregionaler Bedeutung zuständig. Dies gestützt auf das Kulturförderungsgesetz des Kantons, welches dafür den Zweckverband Grosse Kulturbetriebe Kanton Luzern vorsah. Im Gegenzug entlastete sich der Kanton bei seiner bisherigen Förderung von regional bedeutenden Kulturinstitutionen/Festivals im Umfang von rund Fr. 530’000.–. Die RKK übernahm diese Aufgabe und tut dies bis heute im Rahmen von Strukturbeiträgen.
Bei der Förderung von Einzelprojekten auf Gesuch hin engagierten sich hingegen weiterhin sowohl der Kanton (bis 2015) als auch die RKK und ihre Mitgliedsgemeinden. Unbeeinflusst von dieser Aufgabenentflechtung blieben auch die Strukturbeiträge der Stadt Luzern an Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung in der Grössenordnung von 1.9 Mio Franken pro Jahr.

Als Antwort auf diese Neuordnung der Zuständigkeiten entstand ein Gemeindevertrag über die regionale Kulturförderung, welcher am 11. Januar 2008 von 17 Gemeinden unterzeichnet wurde. Per 1. März 2008 schuf die RKK zudem eine professionelle Geschäftsstelle. Diese wurde per 01.01.2017 beim Gemeindeverband LuzernPlus angegliedert.

 

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