Fördermodelle
Die RKK unterscheidet zwischen Projekt- und Strukturbeiträgen. Doppelsubventionierungen sind in der Regel ausgeschlossen.
Projektbeiträge | Strukturbeiträge | |
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Gesuchsteller | Kulturschaffende mit einmaligem Projekt. (Produktionen, Veranstaltungen, Vermittlungsprojekte) |
Institutionen und Festivals, deren (Jahres-) Programm sich aus verschiedenen Gastspielen und/oder Eigen- & Koproduktionen zusammen-setzt. Ausgenommen sind Ensembles (wie Musik- und Theatergruppen) sowie lokale Vereinskultur. |
Zwingende Voraussetzungen |
Projekt hat regionale Ausstrahlung, Beteiligte sind (mind. teilweise) professionell ausgerichtet, Gesuchsteller*in ist im Perimeter der RKK wohnhaft und/oder der Aufführungsort liegt in einer RKK-Mitgliedsgemeinde. Weitere Kriterien |
Institution/Festival hat bereits während mehreren Jahren Qualität, Kontinuität & Professionalität bewiesen und ist im Perimeter der RKK situiert. Andernfalls vorerst Unterstützung via Projektbeiträge. Weitere Kriterien |
Periodizität | Einmalige Projektunterstützung auf Gesuch hin. | Jährlich wiederkehrende Unterstützungsbeiträge. Diese müssen pro Kalenderjahr beantragt werden. |
Eingabe Gesuch |
Via Onlineformular Weitere Informationen |
Zustellung an RKK-Geschäftsstelle per Email. Weitere Informationen |
Eingabefrist | Die Beitragsgesuche müssen spätestens 6 Wochen vor dem öffentlichen Projektstart bei der RKK eintreffen (Premiere / Vernissage, Veröffentlichung Album / Buch o.Ä.). Gesuche, welche zudem weniger als 6 Wochen vor einem Sitzungstermin eingehen, werden in der Regel erst in der Folgesitzung behandelt. |
31. Oktober (jeweils für das Folgejahr) Später eingereichte Gesuche werden abgelehnt! |