Fördermodelle

Die RKK unterscheidet zwischen Projekt- und Strukturbeiträgen. Doppelsubventionierungen sind in der Regel ausgeschlossen.

Projektbeiträge Strukturbeiträge
Gesuchsteller Kulturschaffende mit einmaligem Projekt.
(Produktionen, Veranstaltungen, Vermittlungsprojekte)
Institutionen und Festivals, deren (Jahres-) Programm sich aus verschiedenen Gastspielen und/oder Eigen- & Koproduktionen zusammen-setzt.
Ausgenommen sind Ensembles (wie Musik- und Theatergruppen) sowie lokale Vereinskultur.
Zwingende
Voraussetzungen
Projekt hat regionale Ausstrahlung, Beteiligte sind (mind. teilweise) professionell ausgerichtet, Gesuchsteller*in ist im Perimeter der RKK wohnhaft und/oder der Aufführungsort liegt in einer RKK-Mitgliedsgemeinde.

Weitere Kriterien
Institution/Festival hat bereits während mehreren Jahren Qualität, Kontinuität & Professionalität bewiesen und ist im Perimeter der RKK situiert. Andernfalls vorerst Unterstützung via Projektbeiträge.

Weitere Kriterien
Periodizität Einmalige Projektunterstützung auf Gesuch hin. Jährlich wiederkehrende Unterstützungsbeiträge. Diese müssen pro Kalenderjahr beantragt werden.
Eingabe Gesuch Via Onlineformular

Weitere Informationen
Zustellung an RKK-Geschäftsstelle per Email.

Weitere Informationen
Eingabefrist Die Beitragsgesuche müssen spätestens 6 Wochen vor dem öffentlichen Projektstart bei der RKK eintreffen (Premiere / Vernissage, Veröffentlichung Album / Buch o.Ä.).
Gesuche, welche zudem weniger als 6 Wochen vor einem Sitzungstermin eingehen, werden in der Regel erst in der Folgesitzung behandelt.
31. Oktober (jeweils für das Folgejahr)
Später eingereichte Gesuche werden abgelehnt!