Fördersystem Kanton Luzern
Zuständigkeit Kanton & Stadt Luzern
Diese tragen gemeinsam den Zweckverband Grosse Kulturbetriebe, welcher den Bestand und die Weiterentwicklung der folgenden Institutionen sichert: Luzerner Theater, Luzerner Sinfonieorchester, Kunstmuseum Luzern, Verkehrshaus der Schweiz, Lucerne Festival
Zuständigkeit Kanton
Der Kanton fördert ausgewiesene Kulturschaffende durch regelmässige Ausschreibungen der selektiven Förderung. In den Sparten Freie und Angewandte Kunst werden Werkbeiträge, in den übrigen Sparten Beiträge der selektiven Produktionsförderung vergeben.
Zuständigkeit Regionale Kulturförderung (RKK)
Die RKK fördert sowohl regionale Kulturinstitutionen als auch Einzelprojekte auf Gesuch hin. Zentrale Förderkriterien sind eine regionale Ausstrahlung sowie ein Hauptwirkungsort im Perimeter der RKK.
Zuständigkeiten Gemeindeebene
Die Gemeinden fördern lokale Kulturprojekte (Vereinskultur). Zudem ergänzen sie die regionale Kulturförderung nach Möglichkeit dort, wo sie Standortgemeinde einer Kulturinstitution oder Hauptwirkungsort eines Kulturprojektes sind.