Berücksichtigung der aktuellen Lage
Bitte beachten: Bei neu eintreffenden Gesuchen erwartet die RKK, dass die jeweiligen Vorgaben und Schutzkonzepte der Behörden in der Projektplanung berücksichtigt werden. Bei der Gesuchsprüfung wird die Wahrscheinlichkeit der Durchführung des Projekts aufgrund der geltenden Covid-19-Massnahmen berücksichtigt.
Projektgesuche, welche die Anwendung der Covid-Massnahmen nicht berücksichtigen und keine entsprechenden Szenarien vorsehen, werden zurückgewiesen.
Kommt es vor der Prüfung durch die RKK-Fachkommission zu einer Absage des Projektes, kann kein Unterstützungsbeitrag gesprochen werden.
RKK-Mitgliedschaft
Es werden nur Institutionen und Kulturschaffende aus den RKK-Mitgliedsgemeinden unterstützt. Ausschlaggebend hierbei sind:
- Bei Veranstaltungsbeiträgen der Aufführungsort
- Bei Produktionsbeiträgen der Wohnsitz der Hauptbeteiligten. Sind die Hauptbeteiligten nicht klar definiert, ist der Hauptwirkungsort der Produktion entscheidend (z.B. Atelierdomizil, Proberaum, regelmässig wiederkehrender Aufführungsort). In Ausnahmefällen kann auch ein besonderer, enger Bezug zu einer RKK-Gemeinde der Grund sein, dass ein Gesuch geprüft wird.
- Produktionen, die lediglich durch früheren Wohnsitz, Ausbildung, Arbeits- und Heimatort der Beteiligten mit der Region verbunden sind, werden als Veranstaltungen behandelt
Regionale Ausstrahlung
Es werden nur Projekte mit regionaler Ausstrahlung unterstützt. Projekte mit kommunaler Ausstrahlung (bspw. lokale Vereine, welche vorwiegend in der eigenen Gemeinde aktiv sind) sind bei der Standortgemeinde einzureichen, überregionale Projekte beim Kanton. Ausschlaggebend für eine regionale Ausstrahlung sind:
- Öffentliche Wirkung und Resonanz in der Region
- Förderung einer regionalen Identität
- Ausgewogene Berücksichtigung von Angeboten in Zentren und kleineren Gemeinden
- Vernetzungspotential
- Beitrag zur Förderung der kulturellen Vielfalt in der Region
Professionalität
Das Projekt verfolgt einen professionellen Anspruch. Die Beteiligten sind (mind. teilweise) professionell ausgebildet. Den beteiligten Künstler*innen werden Honorare und Gagen gemäss den Richtwerten der entsprechenden Berufsverbände ausgezahlt.
Qualität
Aktualität und Kontinuität, Originalität, Authentizität, Resonanz, Innovation sowie Diversität
Realistische Budgetierung
Die eingereichten Budgets und Finanzierungspläne sollen realistisch sein und die tatsächlichen Verhältnisse möglichst genau abbilden. Die RKK spricht keine Defizitgarantien.
Subsidiarität
Vor- und Eigenleistungen durch Gesuchstellende werden erbracht, Dritte beteiligen sich angemessen an der Finanzierung (Standortgemeinde, Stiftungen, Sponsoren, Crowdfunding etc.).